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Ordinationsmiete und Umsatzsteuer ab 1997 (Kecht / Lehner, SWK 12/1997, S 325)

ArtikelrundschauIV. Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, KammerumlageÖStZ 1997, 259 Heft 12 v. 15.6.1997

Seit 1. 1. 1997 steht Ärzten ein Vorsteuerabzug unter anderem auch für die Miete der Ordinationsräumlichkeiten nicht mehr zu. Der Vermieter hat die Möglichkeit, die Miete mit 20 % USt und vollem Vorsteuerabzug oder ohne USt und Verlust des Vorsteuerabzuges für das betreffende Bestandsverhältnis zu verrechnen. Der Beitrag befasst sich mit der Problematik des „angemessenen Ausgleichs“ gemäß § 30 UStG für Mehr- oder Minderbelastungen in solchen Fällen.

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