Das Finanzgericht in München hat sich im Beschluss vom 7. 10. 1996 mit der Problematik der USt-Befreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen als Folge der Vorlage einer falschen UIDNR des Warenempfängers auseinandergesetzt. Der Artikel gibt die Leitsätze des Gerichtshofes und die wesentlichen Entscheidungsgründe im Hinblick auf eine möglicherweise auch in Österreich auftretende vergleichbare Problemsituation wieder.