Im ersten Teil ihres Artikels (FJ 11/1996, 264) gingen die Autoren auf die im Zusammenhang mit dem Abriss und dem Wiederaufbau eines Gebäudes entstehenden Aufwendungen ein und betrachteten diese unter dem Blickwinkel, inwieweit sie mit der Anschaffung des Gebäudes in Zusammenhang stehen. Nunmehr behandeln sie einzelne Sachverhalte und überprüfen sie dahingehend, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen diese Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar sind.