Im Rahmen des „Rechnungswesenlexikons“ befassen sich die Autoren mit der handels- und steuerrechtlichen Behandlung der erstmals in § 198 Abs 8 Z 2 HGB legistisch geregelten Aufwandsrückstellung.
Im Rahmen des „Rechnungswesenlexikons“ befassen sich die Autoren mit der handels- und steuerrechtlichen Behandlung der erstmals in § 198 Abs 8 Z 2 HGB legistisch geregelten Aufwandsrückstellung.