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Hauptversammlung 1997 - Maßnahmen nach dem EU-GesRÄG (C. Nowotny, RdW 4/1997, 185)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 257 Heft 12 v. 15.6.1997

Das EU-GesRÄG bedeutet für die AG einen gewissen Anpassungsbedarf und neue Gestaltungsmöglichkeiten. Zu denken ist dabei an den Firmenwortlaut und Arbeitnehmeraktien. Die Hauptversammlung gibt Gelegenheit die entsprechenden Maßnahmen zu beschließen.

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