Das EU-GesRÄG bedeutet für die AG einen gewissen Anpassungsbedarf und neue Gestaltungsmöglichkeiten. Zu denken ist dabei an den Firmenwortlaut und Arbeitnehmeraktien. Die Hauptversammlung gibt Gelegenheit die entsprechenden Maßnahmen zu beschließen.
Das EU-GesRÄG bedeutet für die AG einen gewissen Anpassungsbedarf und neue Gestaltungsmöglichkeiten. Zu denken ist dabei an den Firmenwortlaut und Arbeitnehmeraktien. Die Hauptversammlung gibt Gelegenheit die entsprechenden Maßnahmen zu beschließen.