Es ergeben sich immer wieder Zweifel, ob und in welchem Umfang der Steuerpflichtige bei der Klärung von Auslandssachverhalten verstärkt mitwirken muss. Der Verfasser nimmt zu diesen Fragen ausführlich Stellung und kommt dabei zu einem sehr differenzierenden Ergebnis. Er geht weiters auch auf das Verhältnis der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen zu den Informationsklauseln der DBA ein.