Anmerkungen des Autors zum Erkenntnis des VfGH vom 27. 6. 1996, B 131/95, in dem die Bestimmung des § 212a Abs 2 lit a BAO dahingehend ausgelegt wird, dass auch bei Bekämpfung eines Bescheides im Hinblick auf dessen Verfassungsmäßigkeit eine Aussetzung der Einhebung nicht von vornherein wegen mangelnder Erfolgsaussicht der Berufung ausgeschlossen ist.