Leitner hat sich in ÖStZ 20a/1996 für eine gewisse „Minimalbindung“ des Abgabenverfahrens für das Finanzstrafverfahren ausgesprochen. Koch stellte diese Theorie in ÖStZ 1/1997 in Frage. Leitner ging in ÖStZ 5/1997, 102, auf die Argumente Kochs ein und meinte, er sei weitgehend missverstanden worden. Koch nimmt nunmehr zu jenen Ausführungen Leitners Stellung, die seiner Meinung nach nicht unwidersprochen bleiben dürfen.