Die Frage der Zulässigkeit der Gesetzesanalogie im öffentlichen Recht, im Besonderen im Steuerrecht, ist umstritten. Sie wird von den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts grundsätzlich bejaht, vom VfGH aus verfassungsrechtlichen Gründen in bestimmten Fällen sogar für geboten erachtet. Unter Zugrundelegung einer (kritischen) Betrachtung des Erkenntnisses des VwGH vom 21. 3. 1996, 93/15/0221, 0224, entwickelt der Autor seine Auffassung von der Zulässigkeit analoger Rechtsanwendung in engen Grenzen.