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Einlagenrückzahlung und Organschaft

Dr. Roman Thunshirn, WienÖStZ 1997, 249 Heft 12 v. 15.6.1997

Der folgende Beitrag analysiert, inwieweit die Einlagenrückzahlung iSd§ 4 Abs 12 EStGbei körperschaftsteuerlichen Organschaftsverhältnissen zum Tragen kommt. Dabei ist sowohl die Behandlung von Ergebnisabführungsverträgen als auch die Beurteilung von „Dividendengarantien“ des Organträgers an Minderheitsgesellschafter des Organs zu untersuchen.

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