EStG 1988: § 28
Die entgeltliche Aufgabe einer Einkunftsquelle, aus der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, ist nicht diesen Einkünften zuzurechnen (VwGH 16. 9. 1986, 83/14/0123; 10. 2. 1987, 86/14/0125). Die Ablöse eines nichtbetrieblichen Mietrechtes außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist unterliegt - abgesehen vom Ausnahmefall eines Rentengeschäftes iSd § 29 Z 1 EStG - nicht der Einkommensteuer.
BMF , 14.02.1997