EStG 1972: § 37
Die mit dem Hälftesteuersatz zu besteuernden Gewinne (Einkünfte) sind im § 37 Abs 2 EStG 1972 taxativ aufgezählt. Der durch den Wegfall einer betrieblichen Rentenverbindlichkeit infolge Ablebens des Rentenberechtigten bewirkte Gewinn ist von dieser Aufzählung nicht erfasst und daher steuerlich nicht begünstigt.