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Wegfall einer betrieblichen Rentenverbindlichkeit - keine außerordentlichen Einkünfte

Aktuelle VwGH-JudikaturÖStZ 1997, 227 Heft 10 v. 15.5.1997

EStG 1972: § 37

Die mit dem Hälftesteuersatz zu besteuernden Gewinne (Einkünfte) sind im § 37 Abs 2 EStG 1972 taxativ aufgezählt. Der durch den Wegfall einer betrieblichen Rentenverbindlichkeit infolge Ablebens des Rentenberechtigten bewirkte Gewinn ist von dieser Aufzählung nicht erfasst und daher steuerlich nicht begünstigt.

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