Die Änderung eines Einheitswertbescheides als Grundlagenbescheid führt zu einer Berichtigung der abgeleiteten Bescheide. In der Schenkungssteuer ergibt sich die Besonderheit, dass die Zustellung eines geänderten Einheitswertbescheides an den Geschenkgeber nach Durchführung der Schenkung nicht auch für den Geschenknehmer wirkt. Der Autor beschäftigt mit den daraus erwachsenden verfahrensrechtlichen Fragen.