In der Literatur besteht Streit darüber, ob die Vorschriften der 4. und 7. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie der EG zur Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften im Einzel- bzw Konzernabschluss nur Mindestvorgaben sind, deren Erfüllung zwar obligatorisch ist, die aber durch strengere Vorschriften des nationalen Gesetzgebers ersetzt werden können. Der Autor setzt sich mit dieser Problematik auch unter Berücksichtigung des Urteils vom 19. 11. 1996, Rs 42/95, auseinander.