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Informationsaustausch gemäß Art 26 DBA Österreich - Schweiz verbürgt nur beschränkte Rechtshilfemöglichkeit (Kopf, SWI 3/1997, 101)

ArtikelrundschauV. EU-Recht, AuslandsbeziehungenÖStZ 1997, 222 Heft 10 v. 15.5.1997

Die Anwendung des § 68 Abs 1 bis 6 EStG bei Grenzgängern setzt voraus, dass das Vorliegen der Begünstigungsvoraussetzungen aufgrund eines Vertrages über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen überprüft werden kann. Die Verwaltungspraxis geht im Verhältnis zur Schweiz und zu Liechtenstein vom Vorliegen eines solchen Vertrages aus. Nach der Rechtsprechung des VfGH darf man sich darauf aber nicht verlassen.

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