Mit 31. 12. 1996 sind die Übergangsbestimmungen für die umsatzsteuerliche Behandlung von Krankenanstalten und Ärzten ausgelaufen. Für eine große Zahl von Gesundheitsdienstleistungen tritt damit eine unechte Umsatzsteuerbefreiung in Kraft. Durch das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz wird jedoch eine Kompensation des fehlenden Vorsteuerabzugs in Form einer Beihilfe gewährt. Der Autor beschäftigt sich mit dieser neuen Regelung und erhebt dabei Bedenken hinsichtlich der Gemeinschaftskonformität.