Die auf Grundlage des StruktAnpG 1996 ergangene VO BGBl 1996/273 sieht eine Erweiterung des Ausschlusses des Rechtes auf Vorsteuerabzug (Kleinbusse und Klein-LKW) vor. Nach Auffassung des Autors geht der Inhalt dieser Verordnung jedoch nicht nur über die einfachgesetzliche Ermächtigung hinaus (Verletzung innerstaatlicher Rechtsvorschriften), sondern er verstößt auch gegen Art 17 Abs 7 der 6. EG-Richtlinie.