Die bisherige, sich auf § 2 Abs 5 Z 2 UStG iVm § 6 LiebhabereiVO stützende Praxis, im Fall der liebhaberischen kleinen Vermietung dem Steuerpflichtigen generell die Unternehmereigenschaft abzusprechen und ihn deswegen vom Vorsteuerabzug auszuschließen, sei nach Ansicht des Autors im Lichte der Aussagen des EuGH im Urteil vom 26. 9. 1996, Rs C-230/94 , gemeinschaftsrechtswidrig.