Die österreichische Regelung der Fiskalvertretung, die bisher nicht harmonisiert worden ist und in ähnlicher Weise in nahezu allen Mitgliedsstaaten der EU gilt, ist europarechtlichen Bedenken ausgesetzt. Sie verstoße im Ergebnis gegen das primäre EU-Recht. Die Regelung belaste die Grundfreiheiten des Warenverkehrs und der Dienstleistungsfreiheit gemessen am angestrebten Ziel einer effizienten Fiskalkontrolle in übermäßiger Weise.