Der Autor analysiert eingehend das Erkenntnis des VwGH vom 18. 9. 1996, 96/15/0121, unter Einbeziehung der Literatur und meint, der VwGH habe sich mit wichtigen Fragen des Gesamtkomplexes zu wenig auseinandergesetzt. Er empfiehlt dem Gesetzgeber, durch entsprechende Änderungen dafür zu sorgen, dass ausschließlich die Bezüge und Vorteile, die dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Personen zufließen, von der DB- und Kommunalsteuerpflicht erfasst werden.