Die Autoren setzen sich mit der Frage auseinander, ob durch eine mit Prognoserechnungen glaubhaft gemachte Überschusserzielung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes von 20 Jahren bei der „kleinen Vermietung“ die Finanzbehörden die - wegen Ungewissheit der Überschusserzielung innerhalb von 12 Jahren - vorläufig erlassenen Bescheide für endgültig zu erklären haben.