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Muss der Betriebsgegenstand „überwiegen“? VwGH zur Wohnraumschaffung als Betriebsgegenstand (Pülzl, RdW 3/1997, 155)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1997, 219 Heft 10 v. 15.5.1997

Entgegen den LStR genügt es für die Bauträgereigenschaft von Unternehmen iSv § 18 Abs 1 Z 3 lit a EStG, 2. Teilstrich, wenn die Schaffung von Wohnungseigentum einen unter mehreren Betriebsgegenständen bildet. Ein mit einem Bauträger im Sinne der Gesetzesstelle abgeschlossener Kaufvertrag erfüllt auch das Erfordernis von „mindestens achtjährig gebundenen Beträgen“.

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