Der Autor hat sich in ÖStZ 20a/1996 für eine gewisse „Minimalbindung“ des Abgabenverfahrens für das Finanzstrafverfahren ausgesprochen. Koch stellte diese Theorie in ÖStZ 1/1997 in Frage. Der Autor geht nun auf die Argumente Kochs ein und meint, er sei weitgehend missverstanden worden.