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EStG 1988: § 6

Aktuelle Rechtsmittelentscheidungender Abgabenbehörden II. InstanzÖStZ 1996, 264 Heft 9 v. 1.5.1996

Den gegenständlichen Honorarnoten kann entnommen werden, dass die bw Ges, derenUnternehmensgegenstand auf die Errichtung von Sportanlagen abzielt, konkretePlanungsleistungen im Hinblick auf die Errichtung einer 18-Loch-Golfanlage erbracht hat. DieHerstellung eines Wirtschaftsgutes beginnt mit dem Setzen von Maßnahmen, die daraufgerichtet sind, ein Wirtschaftsgut neu zu schaffen oder die Wesensart eines bestehendenWirtschaftsgutes zu verändern. Auch Planungskosten sind daher, sofern der nachfolgendeHerstellungsvorgang von dieser Planung nicht völlig losgelöst ist, als Herstellungskosten zuaktivieren, wobei es sich allerdings nur dann um aktivierungspflichtige Herstellungskostenhandelt, wenn die Planungskosten der technischen Baubetreuung zuzuordnen sind. Imgegenständlichen Fall sind letztlich Kosten für die Ausfertigung von Planunterlagen undFlächenberechnungen als Herstellungskosten zu aktivieren.

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