Die Umsetzung der Fusionsbesteuerungsrichtlinie durch das EU-Anpassungsgesetz in Österreich hat vor allem für internationale Einbringungen Bedeutung. Das in § 16 Abs 2 UmgrStG statuierte Erfordernis der Verstrickung der Anteile an der übernehmenden Körperschaft entfällt, wenn das österreichische Besteuerungsrecht zugunsten eines anderen Mitgliedstaates der EU beschränkt wird. Im Beitrag werden die damit im Zusammenhang stehenden Fragen des internationalen Steuerrechts, der neugefasste § 16 Abs 2 UmgrStG und die Rechtsfolgen internationaler Einbringungen anhand von Beispielen dargestellt. Weiters wird eine grundlegende Reform des § 16 Abs 2 UmgrStG vorgeschlagen.