Der Autor gibt eine Anfragebeantwortung des BMF wieder, wonach es nach wie vor an der im SWK-Artikel aus dem Jahre 1986, A V 23, vertretenen Rechtsansicht zur Entrichtung der Umsatzsteuer bei Selbstanzeigen festhält und dies auch allgemeine Verwaltungspraxis ist (siehe dazu Schuchter/Webhofer, SWK 29/1995, A 637, und Stocker, SWK 36/1995, A 764).