Bei Vermittlungsleistungen eines österreichischen Unternehmers für einen ausländischen Auftraggeber sind nicht nur die österreichischen, sondern auch die ausländischen Normen zu beachten. Im Zusammenhang mit Deutschland ist zu beachten, dass bei in Deutschland steuerbaren Vermittlungsleistungen österreichischer Unternehmer die deutsche Nullregelung nicht anwendbar ist.