Der Autor behandelt diese Thematik ausgehend von einer Rechtsauskunft des BMF, in der die im Schrifftum vertretene Auffassung, bei Schäden an Privat-PKW, die während der beruflichen Verwendung des PKW entstanden sind, sei der Zeitwert des Fahrzeuges als Bemessungsgrundlage für die außerordentliche Abschreibung anzusetzen, verneint wurde.