Durch die Judikatur des VwGH ist zwar die Verpflichtung zur Bildung der Jubiläumsgeldrückstellung auch vor Geltung des RLG geklärt, nicht eindeutig geklärt ist jedoch die Frage der Nachholung nicht gebildeter Rückstellungen. Die Autoren bringen einen Lösungsansatz für die Möglichkeit der steuerwirksamen Nachholung der bis einschließlich 1993 zu bildenden Jubiläumsgeldrückstellung.