Mit dem SteuerreformG 1993 wurde die Bestimmung eingeführt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Freibetragsbescheid nicht mehr ausgestellt wird, wenn die Einkommensteuer die angerechnete Lohnsteuer übersteigt und Vorauszahlungen festgesetzt werden. Anhand von Fallkonstellationen zeigt der Autor auf, dass der gesetzliche Wegfall des Freibetragsbescheides zu überhöhten Einkommensteuervorauszahlungen führen kann.