Ziel des EU-Gesellschaftsrechtsänderungsgesetzes ist es, das österreichische Gesellschaftsrecht an die gesellschaftsrechtlichen Richtlinien der EU anzupassen. Nach Darlegung der vorgesehenen Offenlegungs- und Bekanntmachungsverpflichtungen der kleinen GmbH und einem Vergleich mit der deutschen Rechtslage führt der Autor die Gründe an, die es legitim erscheinen lassen, die Umsetzung des EU-Richtlinienrechtes im Bereich der kleinen GmbH am - derzeitigen - europarechtlichen Mindeststandard zu messen.