Im Zusammenhang mit dem „Sparpaket II“ wurde eine Verschlechterung der steuerlichen Sonderbestimmungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zur Diskussion gestellt. Die Autoren erörtern die entsprechenden Vorschläge anhand konkreten Zahlenmaterials und kommen zu dem Schluss, dass bei den steuerlichen Begünstigungen von Bauherrnmodellen die Vorteile für die Allgemeinheit überwiegen. Sie plädieren daher gegen entscheidende Veränderungen zuungunsten der Anleger.