Im „aktuellen Thema“ wird die österreichische VwGH-Judikatur sowie die deutsche Rechtslage zur steuerlichen Behandlung häuslicher Arbeitszimmer dargelegt und damit die Hoffnung verbunden, dass der österreichische Gesetzgeber in § 20 EStG keine Regelung treffen möge, wahllos irgendwelche Betriebsausgaben als (auch) durch die gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen veranlasst vom Abzug auszuschließen.