1996 ist eine „Rückzahlungsverpflichtung“ für den Zuschuss zum Karenzurlaubsgeld - besser bekannt als erhöhtes Karenzgeld - in Kraft getreten, der vor allem allein erziehenden Müttern (oder Vätern) gewährt wird. Schuldner dieser als Abgabe konstruierten Zahlungspflicht ist der getrennt lebende Elternteil. Diese neue Steuerpflicht ist nach Auffassung des Autors bedenklich.