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Handlungsbedarf nach BVerG-Urteilen zu Einheitswerten (Toifl/Rief, SWK 36/1995, A 756)

ArtikelrundschauVI. Gebühren und Verkehrsteuern, BewertungÖStZ 1996, 99 Heft 4 v. 15.2.1996

Mit zwei Urteilen vom 22. 6. 1995 hat das dt BVerG die unterschiedliche Bewertung von Grundvermögen (Einheitswert) und anderen Vermögensarten (gemeiner Wert bzw Teilwert) im Rahmen der Erbschaftsteuer und der Vermögensteuer als mit Art 3 Abs 1 GG unvereinbar erklärt. Im Beitrag werden vor allem die Auswirkungen auf Österreich behandelt.

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