Die zum 1. Jänner 1996 umzusetzende 2. Vereinfachungsrichtlinie regelt den Ort der Dienstleistungen bei der Bearbeitung (bzw Begutachtung) beweglicher körperlicher Gegenstände im Gemeinschaftsgebiet neu. Nach einem Überblick über die neue Rechtslage werden dazu mehrere Fallbeispiele geboten.