Der teilweise Wegfall von Zollhürden (bei EU-Mitgliedsländern), die Gebrauchtwagenregelung für Nichtunternehmer im UStG 1994 und attraktive Währungsdifferenzen (zB Lirakursverfall) lassen den scharf kalkulierenden Autofahrer über die Möglichkeit des Selbstimportes nachdenken. Die Autorin stellt dar, was dabei alles zu beachten ist, und hält abschließend fest, dass die durch einen Selbstimport anfallenden Kosten und Mühen erst ab einem Preisunterschied von 30.000 S gedeckt sind.