Die Autoren kommen im Beitrag zum Ergebnis, dass sich seit 1. 1. 1995 keine Zahlungswirksamkeit durch die ErwSt ergibt, da die Ein- und Auszahlung zur gleichen Zeit, in gleicher Höhe erfolgt. Ein Vorteil der ErwSt entsteht nunmehr in jenen Fällen, in denen bisher die Auszahlung der EUSt an den Lieferanten/Spediteur früher erfolgte als die Einzahlung, ein Nachteil in jenen Fällen, in denen bisher die Auszahlung der EUSt später erfolgte als die Einzahlung.