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Kriterien für die Behandlung von Genussrechten als materielles Eigenkapital in der Handelsbilanz (Eberhartinger, RWZ 12/1995, 361)

ArtikelrundschauII. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1996, 97 Heft 4 v. 15.2.1996

Um Genussrechte als materielles Eigenkapital auszuweisen, werden zwei Kriterien definiert: Gewinnabhängigkeit der Vergütung des zur Verfügung gestellten Kapitals und Nachrangigkeit.

Im Hinblick auf die Risikofunktion des Eigenkapitals sind nach Auffassung der Autorin beide Kriterien gemeinsam zu erfüllen.

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