Die Autorin stellt die für den österreichischen Einzelabschluss neue Bestimmung der Steuerabgrenzung (§ 198 Abs 11 und 12 HGB idF des Entwurfes des GesRÄG 1995) für zeitlich begrenzte Ergebnisabweichungen dar.
Die Autorin stellt die für den österreichischen Einzelabschluss neue Bestimmung der Steuerabgrenzung (§ 198 Abs 11 und 12 HGB idF des Entwurfes des GesRÄG 1995) für zeitlich begrenzte Ergebnisabweichungen dar.