Die Firmenwertabschreibung bei verschmelzenden Umwandlungen auf ausländische Hauptgesellschafter wird vom BMF bisher abgelehnt. Nach Ansicht des Autors erscheint es aber sachgerecht, diese zuzulassen, da im UmgrStG keine gesetzlichen Hindernisse bestehen und die Gewinnermittlungsbestimmungen beschränkt Steuerpflichtiger den Betriebsausgabenabzug für Ausgaben zulassen, die inländischen Einnahmen dienen.