Der Autor behandelt den Vertrauensschutz im Rahmen der BAO und des Amtshaftungsgesetzes sowie im Bereich des Gleichheitsgrundsatzes und schließt mit der Hoffnung, dass sowohl die Rsp wie auch die Finanzverwaltung die eingeschlagene Linie nicht nur beibehalten, sondern diese im Interesse der Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit weiter ausbauen.