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Protokoll über die Lohnsteuerbesprechung 1995B

ÖStZ 1996, 90 Heft 4 v. 15.2.1996

MF, 7. 12. 1995

Die Ausführungen im Protokoll stellen Ergänzungen und Klarstellungen zu den bestehenden Erlässen dar*) .

§ 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988

Aufwendungen für eine Tätigkeit, bei der keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt werden

Der antragstellende Steuerpflichtige ist als Militärpfarrer und darüber hinaus in einer Gemeinde als Kaplan tätig. Außerdem übte er im betreffenden Jahr verschiedene Seelsorgedienste im ganzen Bundesland aus (Gottesdienste, Trauungen, Beerdigungen, Taufen uam) . Regulär entlohnt wurde er nur für seine Tätigkeit als Militärseelsorger.

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