Mit Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 3. 7. 1996, 93/13/0171, hat der VwGH seine Rechtsprechung zur Liebhaberei in einigen Punkten neu positioniert. Der Autor behandelt die zentralen Aussagen dieses Erkenntnisses sowie zwei weitere Liebhaberei-Erkenntnisse vom selben Tag.