Im ersten Teil dieser Artikelserie2) ) wurden die bereits 1996 zu beachtenden Änderungen in der Lohnverrechnung insbesondere aufgrund des StruktAnpG 1996 dargestellt. Nunmehr werden die ab 1. 1. 1997 gültigen Neuerungen und Modifikationen unter Berücksichtigung des dazu ergangenen BMF-Erlasses3) ) vor allem in rechentechnischer Darstellung behandelt. Dabei wird ua auch auf den Beiträgen über die Abrechnung laufender4) ) und sonstiger Bezüge5) ) sowie bei Vorliegen von Sachbezügen6) ) aufgebaut. Den Schwerpunkt bildet die Berücksichtigung der Sozialversicherungs-Beiträge bei der Abrechnung der sonstigen Bezüge nach dem neuen § 67 Abs 12 7) ).