BAO: § 97
Die Verwendung der Beifügung „und Mitbesitzer“ lässt nicht erkennen, gegenüber welchen anderen Adressaten die Behörde den Bescheid erlassen wollte. Soll ein Bescheid an mehrere Personen gerichtet sein, so setzt dies eine Nennung dieser Personen im normativen Teil des Bescheides voraus.
26.04.1996, 95/17/0033