Eine Aktiengesellschaft plant, ihre gebundenen Kapitalrücklagen im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Grundkapital umzuwandeln. Diese Kapitalerhöhung soll unter Zugrundelegung des Kapitalberichtigungsgesetzes erfolgen. Die Autorin behandelt die Frage, ob die Umwandlung der Kapitalrücklage in Grundkapital der Gesellschaftsteuer zu unterziehen ist.