Im Beitrag werden die Beziehungen Magnetkartenanbieter und Magnetkarteninhaber, Magnetkartenanbieter und Unternehmer sowie Magnetkarteninhaber und Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht untersucht. Er kommt zum Schluss, dass beim Debit-Card-Geschäft kein Leistungsaustausch Geld gegen Magnetgeld vorliegt, sondern dass lediglich der Zinsvorteil, den der Magnetkartenanbieter erhält, das Entgelt für die Leistung des Magnetkartenanbieters an den Magnetkarteninhaber darstellt.