Mit VO des BMF über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen wurden die Kriterien für die Anerkennung von Fahrzeugen als Kastenwagen, Pritschenwagen und Leichenwagen (diese Fahrzeugkategorien sind als Lastkraftwagen anzusehen) sowie als Klein-Autobusse festgelegt. Im Beitrag wird der Erlassinhalt mit einleitenden Bemerkungen wiedergegeben.